Lizenzanträge und vorläufige Ordnungen

Ab sofort könnt ihr euer Team für die Saison 2024 anmelden. Bitte beachtet, dass der Lizenzantrag bis zum 15. Januar 2024 der Geschäftsstelle des AFVDs vorliegen muss. Für dieses Jahr gilt eine verlängerte Frist.

Zur Vereinfachung der Antragstellung, benutzt ihr bitte die folgenden Ablageorte für eure Lizenzanträge. Nur die Geschäftsstelle hat Zugriff auf diese Ordner!

Lizenzanträge für die DFFL bitte in den folgenden Ordner: https://nextcloud.afvd.de/index.php/s/ZWmLZcFNDTz3mTZ

Lizenzanträge für die DFFL 2 bitte in den nachfolgenden Ordner: https://nextcloud.afvd.de/index.php/s/jCyRJK9HGYkizQH

Lizenzanträge für die DFFLF bitte in den nachfolgenden Ordner: https://nextcloud.afvd.de/index.php/s/Wax8FweAbzYtkcX

Lizenzanträge für die Regionalligen bitte in den nachfolgenden Ordner (bitte Info unten beachten!): https://nextcloud.afvd.de/index.php/s/jj8DBrMqXaLboZb

WICHTIG: Bitte benennt eure Lizenzanträge, die ihr dort hochladet wie folgt: “Lizenzantrag_Vereinsname_Teamname.pdf“, wobei Vereinsname und Teamname logischerweise durch euren Vereins- und Teamnamen ersetzt werden sollen.

Information bzgl. der Regionalligen für das Jahr 2024

  1. Regionalliga Nord (SH/HB/HH/NI): Findet im Jahr 2024 unter dem Dach des AFVD statt. Lizenzanträge bitte unter Regionalliga hier hochladen.
  2. Regionalliga Ost (BB/BE/MN/SN/ST/TH): Findet im Jahr 2024 unter dem Dach der Landesverbände statt. Antragsstellung via LV.
  3. Regionalliga West/NRW: Findet im Jahr 2024 unter dem Dach des AFCV NRW statt. Antragsstellung via LV.
  4. Bzgl. der Regionalliga in (BW/BY/HE/RP/SL) finden aktuell die finalen Gespräche bzgl. der Aufteilung statt.

Beachtet außerdem auch bitte, dass die Lizenzgebühr mit der Antragstellung fällig wird. Hierfür erhaltet ihr eine Woche nach der Meldefrist (also bis zum 22. Januar in diesem Jahr) die Rechnung über die fälligen Beträge. Die Rechnung ist bis zum 1. März zu begleichen (WICHTIG: Nur bei Ligen unter dem Dach des AFVDs! Also DFFL, DFFL 2, DFFLF sowie RL Nord; Die Kosten für die anderen Regionalligen sind an die entsprechenden LVs zu entrichten). Entsprechend des Lizenzstatuts kann eine Lizenz nur erteilt werden, wenn die Lizenzgebühr entrichtet wurde.

Liga- und Lizenzierungsordnung

Die Liga- und Lizenzierungsordnung sind nun in einer ersten vorläufigen Fassung fertig. Kleinere Details könnten sich noch ändern. Damit ihr allerdings schon absehen könnt, womit im kommenden Jahr gearbeitet wird, haben wir vom Präsidium das Go euch die vorläufigen Versionen zu teilen. Beide Ordnungen findet ihr hier:

Vorläufige Ligaordnung

Vorläufige Lizenzierungsordnung

Die Ausrüstungsordnung, welche in der Ligaordnung referenziert wird, ist gerade noch in der Erstellung und folgt zeitnah im Januar. In dieser Ordnung wird das Verfahren der Equipment-Freigabe beschrieben und standardisiert. Hier müsst ihr mit keinen großen Überraschungen rechnen. Wir wollen mit dieser Ordnung nur das Vorgehen zu Equipmentfreigabe auf gesunde Beine stellen. Der Prozess wird weitgehend wie in der Vergangenheit behandelt und solltet ihr in diesem Jahr schon eine Freigabe für euer Equipment gehabt haben, werdet ihr einfach eine Verlängerung für 2024 beantragen können.

Fristen

Zur Übersicht die Fristen für die Anmeldung eurer Teams:

15. Januar 2024:

  • Lizenzantrag an den AFVD für die DFFL, DFFL 2, DFFLF und die Regionalliga Nord. Die anderen Regionalligen bitte an die jeweiligen Landesverbände
  • Mit der Antragstellung muss ein Teammanager benannt werden

31. Januar 2024:

  • Vorweisen der 4 Offiziellen pro Team: Entsprechend der Lizenzierungsordnung werden hier die Anmeldungen vorgewiesen, da die Lehrgänge nach der Frist stattfinden.
  • Sportorganisatorische Kriterien gemäß Lizenzierungsordnung. Hierzu gehört die Mindestpassanzahl, sowie der Antrag zur Equipmentfreigabe

1. März 2024:

Erfüllung der finanziellen Kriterien gemäß der Lizenzierungsordnung. Ihr erhaltet eine Woche nach Meldefrist eine Rechnung vom Verband. Diese ist bis zum 1. März zu begleichen.

Die finale Lizenz wird nur erteilt, wenn alle Lizenzierungsvoraussetzung erfüllt sind.