Die Ligaordnung der DFFL, die Turnierordnung der DFFL 2 und das Lizenzstatut sind jetzt online verfügbar unter dem Punkt Ligadokumente.
Bitte lest euch die neuen Ordnungen und das Lizenzstatut aufmerksam durch. Ab sofort könnt ihr somit euer Team für die Saison 2023 anmelden. Bitte beachtet, dass laut Lizenzstatut der Lizenzantrag bis zum 15. Dezember des Vorjahres (also für die Saison 2023 bis zum 15. Dezember 2022) der Geschäftsstelle des AFVDs vorliegen muss. Zur Vereinfachung der Antragstellung, benutzt ihr bitte die folgenden Ablageorte für eure Lizenzanträge. Nur die Geschäftsstelle hat Zugriff auf diese Ordner!
Lizenzanträge für die DFFL 1 bitte in den folgenden Ordner: http://nextcloud.afvd.de/index.php/s/xK8pHB9RrSRgDo2
Lizenzanträge für die DFFL 2 bitte in den nachfolgenden Ordner: http://nextcloud.afvd.de/index.php/s/xEfy5wEbTyW3wTi
WICHTIG: Bitte benennt eure Lizenzanträge, die ihr dort hochladet wie folgt: “Lizenzantrag_Vereinsname_Teamname.pdf“, wobei Vereinsname und Teamname logischerweise durch euren Vereins- und Teamnamen ersetzt werden sollen.
Beachtet außerdem auch bitte, dass ab diesem Jahr die Lizenzgebühr schon bei der Antragstellung fällig wird. Überweist daher bitte mit der Antragstellung an das in dem Dokument für den Lizenzantrag aufgeführten Konto 160€ zzgl. 7% MwSt. (also 171,20€), wenn sich euer Team für die DFFL 1 qualifiziert hat und ihr einen Lizenzantrag für die 1. Liga stellen wollt und 100€ zzgl. 7% MwSt. (also 107€), wenn ihr einen Lizenzantrag für die DFFL 2 stellen wollt. Entsprechend des Lizenzstatuts kann eine Lizenz nur erteilt werden, wenn die Lizenzgebühr entrichtet wurde.
Änderungen zum Vorjahr in der Turnierordnung der DFFL 2 sind wie immer gelb markiert. Da die Ligaordnung der DFFL 1 neu ist, gibt es hier keine Änderungen und somit auch keine Markierungen.
Die Kontaktdaten der fünf Ligaobleute ergänzen wir, sobald wir offizielle E-Mail-Adressen erhalten haben.